Hermann Giesecke

Stolpern über "Gänsefüßchen"?

Der Fall Schavan als Lehrstück über Plagiathysterie

In: Das Gespräch aus der Ferne, H. 402, Ausgabe I/2013, S. 34 - 37

© Hermann Giesecke



(Vorbemerkung:  Die Zwischenüberschriften der Redaktion wurden hier weggelassen. H.G).

Der Ministerin Annette Schavan wurde nach 33 Jahren der Doktortitel aberkannt, weil sie angeblich andere Autoren plagiiert, deren von ihr benutzte Texte also nicht deutlich genug durch Gänsefüßchen und Fußnoten kenntlich gemacht habe. Herausgefunden hat das wie schon vorher bei anderen prominenten Politikern eine Gruppe, die sich um die Internetseite www.vroniplag.de sammelt und sich auf das "Entlarven" von Plagiaten spezialisiert hat. Sie benutzt dafür eine Software, die ermitteln kann, ob bei Texten verschiedener Autoren Zeichen bzw. Zeichenfolgen - also auch ganze Sätze und Abschnitte - übereinstimmen. Im Fall Schavan hat Vroniplag jedoch die Fehler für nicht so gravierend gehalten, um damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Ein Anonymus, der sich Robert Schmidt nennt, hat dann weiter gebohrt, den Fall schließlich ins Rollen gebracht und somit die Ministerin gezwungen, die zuständige Philosophische Fakultät in Düsseldorf um eine Überprüfung der Vorwürfe zu bitten. Selbst unter den 'Plagiatjägern' gab es also bereits Meinungsverschiedenheiten, am Entzug des Doktortitels entzündete sich dann auch unter Wissenschaftlern Kritik.
 
Unabhängig vom Ergebnis des noch laufenden Verwaltungsgerichtsverfahrens über den Einspruch von Frau Schavan hat gerade dieser Fall einige grundsätzliche Probleme aufgeworfen, über die nachzudenken sich lohnt.

1. Je nach politischer Orientierung wurde der Entzug des Doktortitels und der daraus resultierende Rücktritt der Ministerin mit Häme oder Bedauern oder als Sieg der Wissenschaft über die Politik in der Öffentlichkeit quittiert. Aber die Ministerin hat diese Arbeit gar nicht verfasst, geschrieben hat sie eine Studentin - Schavan junior - mit Mitte zwanzig. Ihr Ergebnis wurde 1980 von eben jener Philosophischen Fakultät in Düsseldorf als Dissertation akzeptiert, die ihr jüngst den Doktortitel wieder aberkannt hat.

Was über das Verfahren und seine Begründungen öffentlich bekannt geworden ist, legt mindestens zwei Fragen nahe:
 
- Ist die Studentin damals hinreichend beraten worden über die besonderen Anforderungen, die an eine geisteswissenschaftliche Dissertation zu stellen sind? Beispielsweise müssen Gegenstand und Fragestellung zu Beginn der Arbeit präzise beschrieben werden, innerhalb des so abgesteckten Rahmens wird tendenziell vollständige Literaturkenntnis erwartet, im Unterschied zu allen anderen Abschlussarbeiten muss das Ergebnis über die reine Reproduktion hinausgehen und zumindest in einem weiteren Sinne für das Fach einen Erkenntnisfortschritt bringen. Daraus folgt: Andere Abschlussarbeiten kann man praktisch über jedes Thema schreiben, Dissertationen jedoch nicht. Daraus folgt weiter: Um den eigenen Beitrag herausarbeiten zu können, muss zunächst einmal der Stand der Fachdiskussion zum Thema rekonstruiert werden, damit die eigene Lösung des bearbeiteten Problems daraus argumentativ überzeugend hervorgehen kann. Das alles weiß - wie die Erfahrung lehrt - keineswegs jeder, der eine Dissertation beginnt. Vor allem die in Aussicht genommenen Gutachter müssen deshalb ihren Doktoranden die einschlägigen Anforderungen nicht nur vorher, sondern gerade auch während des Herstellungsprozesses erklären.
 
Weil die Düsseldorfer Fakultät einen Ermessenspielraum hatte, war sie rechtlich keineswegs gezwungen, den Doktortitel wieder zu kassieren, sie hätte die Mängel z.B. als handwerkliche 'Schlamperei' ansehen und etwa mit einer Rüge quittieren können. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob sich die Fakultät nicht seinerzeit - vor 33 Jahren - wenn auch nicht rechtlich, so doch zumindest moralisch bzw. berufsethisch falsch verhalten hat. Universitäten sind in erster Linie Orte des Lernens - auch wenn die Studierenden bereits volljährig sind. Woran sollen sich Studierende künftig halten, wenn Jahrzehnte später nicht mehr gilt, was ein Gremium von Hochschullehrern ihnen einmal als Leistung anerkannt und abgenommen hat?

 - Hätten ferner die kritisierten handwerklichen Fehler, die im Übrigen von niemandem - auch nicht von der Autorin selbst - bestritten werden, den Gutachtern wegen ihrer Vordergründigkeit nicht spätestens bei der ersten Lektüre ins Auge fallen müssen, woraus sich eine rechtzeitige Intervention hätte ergeben können?

Fazit: Hätte es der Fakultät nicht gut angestanden, ihre eigenen Fehler zum Anlass für ein moderateres Urteil zu nehmen, anstatt derart massiv die inzwischen erworbene biographische und berufliche Identität ihrer
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 früheren Studentin zu attackieren? In seiner öffentlichen Erklärung geht der Düsseldorfer Fakultätsrat aber nur mit einem - irritierend nichtssagenden - Satz auf eine mögliche Mitschuld ein: "Selbstkritisch konstatiert zwar die Fakultät, dass es in ihrer Geschichte immer wieder in einzelnen Bereichen oder bei einzelnen Personen Defizite in der Betreuung oder in der Prüfung von Dissertationen gegeben haben kann" (1). Jürgen Zöllner wirft dagegen der "Universität Düsseldorf" vor, sie habe "damals wie heute Grundsätze der Wissenschaft, vermutlich vorsätzlich und systematisch, missachtet." "Zu den Grundsätzen wissenschaftlicher Qualitätssicherung gehört die fachwissenschaftliche Expertise, das Mehraugenprinzip, die Trennung von Begutachten, Bewerten und Entscheiden. Somit hätte das Überprüfungsverfahren eine andere Struktur haben müssen, wobei es für die Wissenschaft gar keine Rolle spielt, ob das praktizierte Verfahren formal korrekt war"(2).

2. Hinzu kommt eine faktische moralische Verurteilung. Der Düsseldorfer Fakultätsrat geht von der "Überzeugung" aus, "dass die damalige Doktorandin systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte." "Systematisch und vorsätzlich" - also nicht bloß handwerklich fehlerhaft und ungenau, sondern absichtlich und planvoll und insofern unehrlich sei sie vorgegangen. Das bestreitet sie vehement und dieser Vorwurf ergibt eigentlich auch keinen rechten Sinn. Er wird aus dem "Gesamtbild" abgeleitet, dass "in bedeutendem Umfang nicht gekennzeichnete wörtliche Übernahmen fremder Texte zu finden sind", Bezug genommen wird ferner auf die "Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis"(3).
Dieses "Gesamtbild" wird benötigt, um die Entscheidung verwaltungsgerichtlich haltbar zu machen. Ein solches Gericht fragt gemeinhin nicht nach Motiven, sondern urteilt nach Indizien; deshalb ist der Hinweis auf Häufung und Umfang der Fehler wichtig (4). Im normalen bürgerlichen Leben wird "systematisch und vorsätzlich" jedoch ohne eine solche juristische Finesse selbstverständlich als bewussten Betrug bewertet. So sehen es ja auch die Plagiatjäger, sie wollen eingestandenermaßen die betroffenen Politiker als Betrüger entlarven.

Bei genauerer Betrachtung ist aber gar kein Vorteil für Autoren erkennbar, wenn sie die Texte anderer Autoren nicht angemessen kennzeichnen. Deren Argumentationen und Begründungen können sie doch für sich selbst übernehmen, genau dies als ihre analytische Leistung ausweisen und mit diesem Resultat weiter argumentieren! Warum sollten sich Doktoranden vollkommen unnötig selbst ein Bein stellen - es sei denn, sie haben es handwerklich nicht besser gewusst?

3. Die Zitierstandards seien allgemein bekannt gewesen, behauptet der Fakultätsrat. Das müsste im Detail recherchiert werden. Die Maßstäbe für die Bewertung von Dissertationen und damit auch der Zitierregeln unterliegen - auch technisch bedingten - historischen Veränderungen. Das wäre durch einen Vergleich mit einschlägigen Dissertationen etwa aus der Weimarer Zeit zu belegen. "Eine philosophische Dissertation der 20er-Jahre kommt praktisch ohne Fußnoten aus"(5). Hinzu kommen fachspezifische Besonderheiten. In einer geisteswissenschaftlichen Dissertation wie der von Frau Schavan werden im Kern interpretierende Texte über andere Texte z.B. der pädagogischen Klassiker oder wie hier zum Thema "Person und Gewissen" produziert. Die zentrale analytische Kategorie "Interpretation" erlaubt unterschiedliche Deutungen von Sachverhalten; es gibt also im Allgemeinen keine einzig "richtige" Interpretation. In diesem Spielraum liegt die wohl wichtigste Möglichkeit des geisteswissenschaftlichen Verfahrens, die fachliche Diskussion - der Anforderung an eine Dissertation entsprechend - weiter zu führen und dafür 'neue' Gesichtspunkte vorzutragen.

Auch hier ging und geht es natürlich auch um exaktes Zitieren fremder Texte, aber weniger, um "geistiges Eigentum“ zu schützen. Die aktuelle Diskussion um Plagiate bezieht sich zu sehr auf den bürgerlichen Eigentumsbegriff und zu wenig auf den wissenschaftlichen Sinn des korrekten Zitierens. Abgesehen einmal davon, dass heutzutage das "geistige Eigentum" eher von Google ruiniert wird als von einer geisteswissenschaftlichen Dissertation, die ohnehin kaum jemand liest, steht in seinem Mittelpunkt vor allem der in Geld ausdrückbare Wert dieses Eigentums. Davon ist bei geisteswissenschaftlichen Produkten meist wenig zu erhoffen.
 
Die wissenschaftsinternen Gründe für korrektes Zitieren und für genaue Quellennachweise verdanken sich einem anderen Prinzip. Generell muss eine wissenschaftliche Arbeit so angelegt sein, dass sie jederzeit überprüft werden kann - und zwar von jedem, der seinem Verstande nach dazu befähigt ist. Dafür muss z.B. klar sein, wo die Quelle aufhört und der Text des Autors beginnt. Da jedoch eine geisteswissenschaftliche Arbeit im wesentlichen Texte über andere Texte produziert, ergeben sich hier auch besondere Schwierigkeiten des Zitierens. Ein erheblicher Teil der Dissertation besteht nämlich darin, diese anderen Texte in ihrer logischen Struktur vorzustellen (was allein schon einen Teil der eigenen Leistung ausmacht), sich mit ihnen auseinander zu setzen und den eigenen Ertrag schließlich zu formulieren. In gewisser Weise werden die anderen Texte dabei 'neu' geschrieben. Deshalb ärgert sich so mancher Autor ja auch darüber, wenn andere ihn beim 'Nacherzählen' 'missverstehen'. Angesichts dieses komplizierten Prozesses kann der Vorwurf des Plagiats leicht
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 erhoben werden - wobei unter der Hand gelegentlich dieses geisteswissenschaftliche Verfahren selbst als per se "unwissenschaftlich" abgetan wird.
 
Wenn das Ganze nun lesbar bleiben soll, kann man nicht haufenweise Gänsefüßchen über die Seiten streuen. Deshalb besteht richtiges Zitieren immer auch aus Kompromissen. Wörtliche Zitate werden z.B. oft als gestalterisches Mittel zur Pointierung von Interpretationen benutzt und entsprechend ausgewählt, dafür können kürzere wörtliche Übereinstimmungen ohne konkreten Quellenachweis bleiben, wenn klargestellt ist, welcher fremde Text auf den nächsten Seiten bearbeitet wird. Auch so kann man z.B. ohne große Mühe nachprüfen, ob der Autor den von ihm bearbeiteten Text überhaupt verstanden hat. "Bei der Paraphrase als zusammenfassender Wiedergabe war es früher durchaus statthaft, auf eine längere fremde Textpassage mit dem Vermerk 'dazu vergleiche grundsätzlich XY'  hinzuweisen"(6). Das sei heute nicht mehr ohne weiteres möglich -  was die Frage aufwirft, ob wir es inzwischen nicht mit einer inflationären Expansion von Zitierregeln zu tun haben, die zwar zu einer öffentlichen Plagiathysterie, aber wissenschaftsintern keineswegs zu größerer Zuverlässigkeit führen.
 
Eine Plagiatsbeurteilung ist also kaum möglich, ohne sich auf den inhaltlichen Kontext einzulassen. Leitender Gesichtspunkt für die Bewertung ist dabei die Konstruktion der gesamten Dissertation: Ist die Argumentation überzeugend aufgebaut und gegliedert und kommt am Schluss etwas heraus, was "neu" ist und dem "Fortschritt des Faches" dient? Und ist diese Leistung zweifelsfrei als eine des Autors bzw. der Autorin  zu erkennen? Von einem Plagiat, das so schwer wiegt, dass die Promotion für ungültig erklärt werden muss, kann man eigentlich nur reden, wenn auch die Komposition im ganzen von einem anderen Autor 'geklaut' ist. Wer aber so etwas erfolgreich, also an der Aufmerksamkeit der prüfenden Gutachter vorbei, inszeniert, könnte mit der dafür nötigen Intelligenz auch gleich eine ordentliche Dissertation schreiben. Die Frage der inhaltlichen Qualität wird jedoch in der Erklärung der Fakultät nicht behandelt, so dass in der nichtfachlichen Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, das Wichtigste an einer Dissertation sei die korrekte Zitierweise.
Weil Zitierregeln im Verlauf der Geschichte immer wieder verändert werden, lässt sich eine weit zurückliegende Doktorarbeit - sei es von 1925 oder 1980 - nachträglich nur würdigen,  wenn man ihren historischen Kontext in Rechnung stellt und vergleichende Untersuchungen mit einschlägigen anderen zeitgenössischen Dissertationen vornimmt. Die von den Plagiatjägern verwendete rein quantitative Zeichenzählerei führt also ohne genauere  inhaltliche Analyse wissenschaftlich in die Irre.

Im Übrigen sorgt inzwischen gerade der bürgerliche Eigentumsbegriff dafür, dass bei wichtigen Forschungen eine Nachprüfung im wissenschaftlichen Sinne gar nicht mehr möglich ist, weil das Material öffentlich unzugänglich bleibt. Für die Militärforschung galt das immer schon, die Pharmaforschung neigt aus kommerziellen Interessen nicht selten dazu, die Daten der schon industriell anmutenden empirischen Großforschung wie PISA gehören denen, die sie finanzieren, und Laborversuche kann man fälschen, solange sie nicht wiederholt werden.

5. Demokratiepolitisch stellt sich die Frage, ob wir als Bürger weiter hinnehmen wollen, dass gezielt dafür ausgewählte Politiker wegen möglicher Fehler in ihrer Doktorarbeit öffentlich moralisch diskreditiert werden - nach dem Motto: wer hier betrügt, betrügt auch in seinen Ämtern. Es gibt wirklich wichtigere Gründe für einen politischen Rücktritt als handwerkliche Fehler in einer akademischen Abschlussarbeit. Wenn die Software, mit der die 'Jäger' arbeiten, einmal so weit entwickelt ist, dass sie jeder Doktorrand zur Kontrolle für seine Arbeit selbst nutzen kann, steht möglicherweise eine weitere Qualitätssteigerung für Dissertationen ins Haus. Eine entsprechende Beratung bietet Politplag bereits an.

Die Universitäten sollten sich nicht weiterhin für das gezielte 'Abschießen' prominenter Einzelpersonen zur Verfügung stellen. Wer durch ein Plagiat sein "geistiges Eigentum" beschädigt sieht, kann ja auch selbst ein zuständiges Gericht anrufen. Inzwischen ist die Jagd teilweise kommerzialisiert worden. Martin Heidingsfelder, ehemals Mitglied von VroniPlag, hat sich mit der Seite Politplag selbständig gemacht. Er "lässt sich dafür bezahlen, dass er die Dissertationen von Politikern auf wissenschaftlichen Betrug hin untersucht. Mit der Seite nimmt er die Kandidaten der Bundestags- und Landtagswahlen 2013 ins Visier". "Einen fünfstelligen Betrag" habe ihm "ein Kunde" geboten, "wenn er Dr. Angela Merkel ein Plagiat nachweist"(7).
 
Die Universitäten sollten ihre begrenzten Energien und Ressourcen darauf konzentrieren, den künftigen Doktoranden gewiss auch mit der nötigen Strenge, aber ebenso mit wissenschaftsdidaktischem Sachverstand und daraus resultierender Hilfe eine optimale Leistung abzuverlangen. Zurückliegende Dissertationen aus eigener Initiative zu überprüfen würde dagegen zu einem Fass ohne Boden.
 
"Plagiate" sind übrigens ein notwendiger Bestandteil jeder Kommunikation und damit unseres sozialen Lebens überhaupt. Kinder plagiieren ihre Eltern, Schüler ihre Lehrer und überhaupt sind unsere Köpfe voll von dem, was wir von anderen übernommen haben und gar nicht mehr auf seine Quellen zurückführen können. Das gilt auch für Wissenschaftler, wenn sie in Ruhe darüber nachdenken, woher die eigenen Gedanken eigentlich stammen. Nur wer nichts sagt und nichts schreibt, plagiiert auch nicht.
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Anmerkungen


1.) Die Entscheidung. Die Begründung des Fakultätsrat für den Entzug des Doktorgrades von
Annette Schavan. In: Forschung & Lehre, H. 3/2013, S. 176-177, hier S. 176
2.) Jürgen Zöllner: Lernen aus dem Fall Schavan. Die Wissenschaft sollte ein Prozent ihres Etats für die Sicherung ihrer Qualität ausgeben. In: Die Zeit Nr. 8/2013, 14.02.2013
3.) Die Entscheidung, a.a.O.
4.) So Klaus Ferdinand Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, in: Anja Kühne: Begriffsklärung im Fall Schavan. Plagiieren, täuschen, schludern - was ist darunter zu verstehen? In. Tagesspiegel online 04.02.2013
5.) Christoph Markschies: "Wissenschaft braucht eigene Standards" In: FR online 22.02.2013
6.) Markschies, ebenda
7.) Max Biederbeck: Der Titeljäger. In: Süddeutsche Zeitung online 09. 02. 2013


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